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Wiedererlangung der EMR-Registrierung
Sie können die Registrierung während längstens 12 Monaten nach Enddatum der Registrierung für die gleiche(n) Methode(n) reaktivieren lassen, indem Sie schriftlich um die Reaktivierung nachsuchen. Eine Reaktivierung ist dann möglich, wenn
Aus Gründen der Qualitätssicherung kann eine Registrierung, die länger als 12 Monate zurückliegt, nicht mehr reaktiviert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ein neues Registrierungsgesuch beim EMR einzureichen. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Registrierungsgesuchs gültigen Reglemente des EMR. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Reglemente des EMR vollumfänglich erfüllt sein müssen und somit auch die schul- und erfahrungsmedizinische Ausbildung neu nachgewiesen werden muss.
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EMR, eine Abteilung der Eskamed AG, Postfach 158, 4011 Basel; Hotline 0842 30 40 50 (Ortstarif), Fax 061 227 93 29 http://www.emr.ch |