Fragen und Antworten
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Registrierung
- Registrierung von Methoden und staatlich anerkannten Berufsabschlüssen (ich bin noch nicht registriert)
- Registrierung von Branchenzertifikaten
- Registrierung von Branchendiplomen
- Registrierung weiterer oder anderer Methoden oder staatlich anerkannter Berufsabschlüsse (ich bin bereits registriert)
- Streichung von Methoden und staatlich anerkannten Berufsabschlüssen
- Reaktivierung der EMR-Registrierung (ich habe bereits eine EMR-Nummer)
- Registrierungsperiode
- Stellvertretung durch Dritte
- Patientenerfahrung/Praktikum
Fort- und Weiterbildungskontrolle
EMR und Versicherer
Abrechnung: Tarif 590
Berufshaftpflichtversicherung
Online-Service myEMR
E-Mail-Adresse
ZSR-Nummer
Osteopathie
Kunsttherapie
Berufsentwicklung
Abrechnung mit den Versicherern
Ihre Praxisadresse hat keinen Einfluss auf die Abrechnung mit den Versicherern. Dafür ist Ihre persönliche ZSR-Nummer massgebend, die für alle Praxisadressen gilt.
Durch Ihre Registrierung beim EMR und durch die Aufnahme auf die EMR-Therapeutenliste erwerben Sie als Therapeut respektive Ihre Patienten keinerlei Anspruch auf Vergütung der therapeutischen Leistungen durch die Versicherer. Jeder Versicherer entscheidet selbst und unabhängig vom EMR
- ob er die auf der EMR-Methodenliste aufgeführten Methoden oder Berufsabschlüsse vergütet,
- welche therapeutischen Leistungen oder Heilmittel er vergütet,
- in welchem Umfang er die therapeutischen Leistungen oder Heilmittel vergütet,
- ob er die Vergütung von der EMR-Registrierung oder anderen Voraussetzungen abhängig macht.
Wir empfehlen Ihnen, sich insbesondere zu Beginn jedes Jahres bei den Versicherern nach der aktuellen Vergütungspraxis zu erkundigen. Sämtliche Fragen in Zusammenhang mit der Vergütung der therapeutischen Leistungen oder Heilmittel sind direkt an den jeweiligen Versicherer und nicht an das EMR zu richten.
Informieren Sie auch Ihre Patienten über diesen Sachverhalt, damit sie sich ebenfalls vorgängig bei ihrem Versicherer über dessen aktuelle Vergütungspraxis informieren und eine Kostengutsprache einholen können.
Nein. Die Registrierung beim EMR ist persönlich und nicht übertrag- oder delegierbar. Der Therapeut darf die EMR-Registrierung ausschliesslich für von ihm persönlich erbrachte therapeutische Leistungen in den registrierten Methoden oder Berufsabschlüssen verwenden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das EMR einem Therapeuten die Registrierung umgehend entzieht, sollte ein Missbrauch festgestellt werden.
Um über das KVG abrechnen zu können, muss ein Arzt offiziell für die jeweilige Methode zugelassen sein. Dazu braucht es eine offizielle Schweizer Anerkennung als Arzt, eine KVG-ZSR-Nummer und den FMH-Fähigkeitsausweis für eine der oben genannten Methoden. Wer über das KVG abrechnet, kann dieselbe Methode nicht auch über das VVG (Zusatzversicherung) abrechnen (Art. 44 KVG).