Formular für Honorarrechnung
Damit die Vergütung der Behandlungs- und Heilmittelkosten durch die Versicherer für Sie und Ihre Patienten möglichst reibungslos erfolgen kann, stellen wir Ihnen eine Musterhonorarrechnung zur Verfügung.
Diese Musterhonorarrechnung kann von Therapeuten, die beim EMR für eine oder mehrere Methoden registriert sind und eine ZSR-Nummer erhalten haben, verwendet werden. Die Verwendung des Vordrucks ist freiwillig.
Um die Abrechnung mit den Versicherern zu erleichtern, sollten auf Ihren Rechnungen in jedem Fall alle auf der Musterhonorarrechnung aufgeführten Positionen ersichtlich sein. Für die Abrechnung Ihrer therapeutischen Leistungen mit den Versicherern ist Ihre persönliche, nicht übertragbare ZSR-Nummer massgebend. Die Praxisadresse hat dabei keinen Einfluss. Um jedoch Komplikationen mit den Versicherern zu vermeiden, empfiehlt es sich, sämtliche Praxisadressen auf dem Abrechnungsformular zu vermerken.
Aufgrund der Anfrage einiger Versicherer stellen wir Ihnen neu auch ein Formular zur Verfügung, auf dem der Therapeut mit seiner Unterschrift bestätigt, die in Rechnung gestellten Leistungen persönlich erbracht zu haben.
Formular für Honorarrechnung ohne Unterschrift (PDF)
Formular für Honorarrechnung mit Unterschrift (PDF)
Gerne stellen wir Ihnen die Musterhonorarrechnung auch als Excel-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Sie können die Datei hier herunterladen und auf Ihrem Computer in Excel öffnen. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu mindestens die Version Excel 97 oder höher benötigen.
Formular für Honorarrechnung ohne Unterschrift (xls)
Formular für Honorarrechnung mit Unterschrift (xls)
Wichtiger Hinweis für Sie und Ihre Patienten
Bitte beachten Sie, dass das EMR-Qualitätslabel weder Ihnen noch Ihren Patienten einen Anspruch auf Vergütung durch die Versicherer verleiht. Jeder Versicherer entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er Leistungen von Therapeuten vergütet, die das EMR-Qualitätslabel tragen (vgl. AGB Ziff. 3). Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Patienten auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, damit sie sich vorgängig bei ihrem Versicherer über dessen aktuelle Vergütungspraxis informieren und eine Kostengutsprache einholen können. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Vergütung der Therapie- und/oder Heilmittelkosten sind direkt an den jeweiligen Versicherer und nicht an das EMR zu richten.
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