Dr. phil. Barbara Gindl
Terminvereinbarung
E-Mail / Telefon
Therapie-Methoden mit EMR-Qualitätslabel
- Musiktherapie
Kosten
CHF 150.00 / Stunde
Rechnung
Leitbild
Publikationen
Anklang - Die Resonanz der Seele. Über ein Grundprinzip therapeutischer Beziehung. Paderborn: Junferman 2002
Neuauflage als EBook in der Edition Kindle, Amazon 2016
Bestellen unter:
https://www.amazon.de/Anklang-Die-Resonanz-Seele-therapeutischer/dp/3873875152/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=1CTFXVB02DDCL&keywords=gindl+anklang&qid=1663236938&sprefix=gindl+anklang%2Caps%2C100&sr=8-1
Tätigkeitsbereich
Musikpsychotherapie
Körperpsychohterapie
Psychologische Beratung
Lehrmusiktherapie
Supervision
Selbsterfahrung
Vorträge
Kurse
Dozentin am MAS-Studiengang in Klinischer Musiktherapie an der ZHdK Zürich
Babies, Kinder, Jugendliche, Erwachsene
Neurotische Störungen
Persönlichkeitsstörungen
Psychosomatische Störungen
Essstörungen
Traumastörungen inkl. frühe Traumatisierungen (Schwangerschafts- und Geburtstraumen, Schrei-, Fütterungs-, Regulationsstörungen, Bindungsstörungen)
Entwicklungsstörungen und geistige Behinderungen
Lernstörungen
Lebenskrisen
Aktuelles
Die Praxis bleibt krankheitshalber aufgrund meiner Hüftoperation voraussichtlich bis Ende Januar 2024 geschlossen.
Öffnungszeiten
Die Praxis bleibt krankheitsbedingt vorübergehend geschlossen.
Ab 1.2.2023 Termine nach Vereinbarung
Geöffnet am
Mittwoch Nachmittag
Donnerstag
Freitag Nachmittag
Zusatzangebot Behandlung von Kindern
Babys / Kleinkinder / Kinder / JugendlicheAusstattung
eigene Praxisräume / Patiententoilette / WartezimmerBehandlungssprachen
Deutsch / Englisch
Erreichbarkeit
Parkplatz in der Nähe / nah bei Bus oder Bahn
Krankenkassen
Musiktherapie: Die Zusatzversicherungen vieler Krankenkassen übernehmen anteilmässig die Kosten. Erkundigen Sie sich bei ihrer Versicherung über die Bedingungen.
Psychologische Psychotherapie wird aus der Grundversicherung nach ärztlicher Anordnung vergütet. Diese Anordnung gilt vorerst für 15 Sitzungen und kann gegebenenfalls für weiter 30 Sitzungen verlängert werden. Eine zusätzliche Verlängerung muss durch einen Facharztes/einer Fachärztin für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie geprüft werden.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20 . Altersjahr kann unter bestimmten Bedingungen und nachdem die Psychotherapie bereits über einen Zeitraum von einem Jahr stattgefunden hat, bei der IV ein Antrag auf Kostengutsprache (für medizinische Massnahmen Psychotherapie) gestellt werden.